BVG: Aus für Vorratsdatenspeicherung

Schon zum zweiten Mal in diesem Jahr hält ein deutsches Gesetz der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht stand. Nach den Bemessunggrundlagen der Hartz-IV-Regelsätze hat das höchste deutsche Gericht jetzt die Vorratsdatenspeicherungs-Regeln des deutschen Telekommunikationsgesetzes für grundgesetzwidrig und somit nichtig erklärt. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen in der jetzigen Form gegen das Grundgesetz.
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Bundesanstalt für Arbeit zum Regelsatzurteil

Urteil zum Regelsatz

Urteil zum Regelsatz

Nürnberg, 09.02.2010 – Die Bundesanstalt für Arbeit zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
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Rechtsverordnung Postmindestlohn bleibt nichtig

Die Rechtsverordnung Briefmindestlohn bleibt nichtig, da die notwendigen demokratischen Prüfungen nicht durchgeführt wurden und die betroffenen Parteien nicht ausreichend zur Stellungnahme Gelegenheit hatten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt im Wesentlichen die Vorinstanzen. Die Auffassung, dass die Tarifautonomie grundsätzlich nicht eingeschränkt werden dürfe, hat sich nicht durchsetzen können. Trotzdem bleibt die Rechtsverordnung zum Brief-Mindestlohn nichtig. Der Bundesregierung wurde insoweit Recht gegeben, dass sie in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie eingreifen kann, wenn soziale Missstände vorliegen. Dazu müssen jedoch die Betroffenen Parteien ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
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