Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld II

Aktueller Ratgeber mit Tipps zum Ausfüllen der Anträge. Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, erhält kein klassisches Arbeitslosengeld mehr. Arbeitssuchende haben ab dann Anspruch auf Grundsicherung – besser bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Darin sind die Leistungen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst. Die komplexe Rechtslage mit ihren ungewohnten Fachbegriffen macht es vielen Betroffenen jedoch schwer, mit der Materie und dem Ausfüllen der Anträge klar zukommen. Der aktualisierte Ratgeber „Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld II“ erklärt, was beim Ausfüllen der Anträge zu beachten ist. Weiterlesen

Belohnung für Hartz IV Kinder unerwünscht?

Gute schulische Leistungen und soziales Engagement von Kindern aus Hartz IV Familien ist offenbar doch weniger wert als von Schülern aus Familien mit geregeltem Einkommen. So befindet offenbar das Landessozialgericht (LSG) Baden Württemberg in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen L 13 AS 678/10). Hier ging es um den Fall eines Schülers aus einer Hartz IV Familie, der wegen guter Leistungen in der Schule und sozialem Engagement zusammen mit sechzehn weiteren Schülern des Jahrgangs mit einem Austauschaufenthalt in den USA belohnt wurde. Allerdings sollte die Familie hier die Reisekosten in Höhe von 1.650 Euro übernehmen. Weiterlesen

Schutzhüllenverträge in Deutschland unwirksam

Das Wort Schutzhüllenvertrag wird man vergeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) suchen, da es sich um eine aus den USA stammenden Verkaufsform handelt. Softwarehersteller schweißen dabei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in die Verpackungsfolie der zum Verkauf angebotenen Standardsoftware ein. Auf die Folie wird dann der Hinweis geklebt, dass der Käufer durch das Aufreißen der Schutzhülle diese AGB akzeptiert. Nach deutschem Recht werden diese AGB regelmäßig nicht wirksam vertraglich vereinbart, da der Kunde vor dem Aufreißen der Verpackung keine Möglichkeit hatte, die AGB überhaupt durchzulesen.
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Politik muss Grundrechte im Internet etablieren

Soziale Marktwirtschaft 2.0 für eine sichere digitale Zukunft

vzbv, Berlin, 09.02.2010 – Mehr Engagement von Politik und Wirtschaft beim Datenschutz im Internet fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „Politik und Wirtschaft können die Verantwortung nicht allein auf die Nutzer abwälzen“, erklärt Vorstand Gerd Billen zum Safer Internet Day 2010. Elementare Mindeststandards müssten in eine Art Grundgesetz für das Internet gegossen werden, ein staatliches Siegel müsse vertrauenswürdige Internetangebote ausloben. „In Analogie zum Web 2.0 brauchen wir eine Soziale Marktwirtschaft 2.0, damit die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft endlich auch in der digitale Welt gelten“, so Billen.
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Halten und führen von Hunden in Berlin

Aus der Presse konnten wir bereits entnehmen, dass seit dem 01. Januar 2010 Hunde aller Rassen gekennzeichnet und haftpflichtversichert werden. Die Kennzeichnungspflicht für Hunde mit einem fälschungssicheren Chip ist  bereits seit dem 1. Januar 2005 Pflicht.  Für Hunde die vor dem 1. Januar 2005 angeschafft wurden, gilt eine Frist bis zum 01. Januar 2010. Hunde müssen mit einem fälschungssicheren Chip der ISO-Norm gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung dient zur Identifizierung des Tieres und um die Herkunft (Besitzer) zu ermitteln.
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Verkommt das Internet zum rechtsfreien Raum?

Selbst in der Bundesregierung sind die Meinungen geteilt, wie ein aktueller Artikel im Handelsblatt berichtet. Demnach spricht sich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) für eine neue Gesetzesgrundlage zur Verfolgung von Straftaten im Internet aus und tritt damit in die Fussstapfen der früheren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die sich bereits für eine bessere internationale Zusammenarbeit in Sachen Bekämpfung der Internetkriminalität eingesetzt hatte. Ilse Aigner geht jedoch mit der Forderung neuer gesetzlicher Regelungen noch einen Schritt weiter, allerdings auf nationaler Ebene. Dass nationales Recht sich jedoch durch „outsourcing“ leicht aushebeln lässt, wissen Cybergangster allerdings nicht erst seit gestern.

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Umweltzone nur noch mit grüner Plakette

Zum Jahresanfang gilt für die Berliner Umweltzone im Innenstadtbereich, dass diese prinzipiell nur noch mit grüner Umweltplakette befahren werden darf. Bis Ende Januar gilt allerdings in Berlin noch eine Ausnahmeregelung auf Grund sich verzögernder Lieferfristen von bereits bestellten Russpartikelfiltern, so dass Fahrzeuge mit gelber Plakette noch bis zum 31. Januar straffrei die City befahren dürfen. Wer ohne oder mit falscher Plakette in der Umweltzone erwischt wird, muss mit einem Bussgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.