Bundesanstalt für Arbeit zum Regelsatzurteil

Urteil zum Regelsatz

Urteil zum Regelsatz

Nürnberg, 09.02.2010 – Die Bundesanstalt für Arbeit zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
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